Liefer- und Versandkosten

Lieferungs- und Zahlungsbedingungen

Unter diesen Lieferungs- und Zahlungsbedingungen arbeiten wir gerne für Sie:

Allgemeines:

Nachstehende Lieferungs- und Zahlungsbedingungen sind Vertragsbestandteile aller Lieferverträge des Verkäufers. Sie schließen Einkaufsbedingungen des Käufers aus. Lieferungen und Berechnungen erfolgen zu nachstehenden Bedingungen, sowie zu unseren am Tage der Lieferung gültigen Preisen, deren jederzeitige Änderung uns vorbehalten bleibt. Insofern sind unsere Angebote und Liefervereinbarungen freibleibend. Modelländerungen, Druckfehler sowie Zwischenverkauf behalten wir uns ausdrücklich vor.

 1.Lieferung:

Lieferungen erfolgen stets auf Rechnung und Gefahr des Empfängers. Als Versandart wird stets der billigste Versandweg gewählt. Bei Sonderwünschen (Expreß) werden die Differenzbeträge in jedem Fall berechnet. Außer nach abgesprochenen besonderen Vereinbarungen, liefern wir bei online Bestellungen über unseren Webshop bereits bei einem Warenwert von € 50,00 , frei Station.

 2.Lieferzeit:

Alle Aufträge werden nur unter dem Vorbehalt der Liefermöglichkeit angenommen. Artikel die bei der Bestellung vergriffen sind, werden automatisch zur Nachlieferung in Nota genommen, wobei die ungefähre Nachlieferungsfrist mitgeteilt wird.

 3.Reklamationen – Rücksendungen:

Offensichtliche Mängel können nur gerügt werden, wenn dies innerhalb 8 Tagen nach Empfang der Ware schriftlich vorgebracht wird. Gutschrift kann nur dann zum berechneten Wert vorgenommen werden, wenn die Lieferung nicht länger als 8 Tage zurückliegt. Rückgabe oder Umtausch fest bestellter und ordnungs – gemäß gelieferter Ware ist ohne unsere ausdrückliche Zustimmung nicht möglich.

 4. Eigentumsvorbehalt:

Wir behalten uns das Eigentum an sämtlichen von uns gelieferten Waren bis zur vollständigen Bezahlung aller, auch der künftig entstehenden Forderungen einschl.  Kosten und Zinsen aus der Geschäftsverbindung vor. Der Käufer ist jedoch berechtigt, die Ware im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr an einen Dritten weiter zu veräußern oder weiterzuverarbeiten. Der Käufer tritt schon bei Abschluß des Kaufvertrages bis zur völligen Tilgung aller unserer Forderungen aus Warenlieferungen, die ihm aus der Weiterveräußerung entstandenen Forderungen gegen seine Abnehmer mit allen Rechten an uns ab.

 5.Zahlung:

Mit dem Tage des Versandes beginnt die Fälligkeit der Rechnung und ist zahlbar dato Faktura innerhalb 10 Tagen mit 3% Skonto, 30 Tage netto Kasse.

Bei Verrechnung von Gutschriften sind diese erst vom Rechnungsbetrag abzusetzen und dann der Skontobetrag zu errechnen.

Bei Überschreitung des Zahlungszieles behalten wir uns Berechnung von Verzugszinsen vor und zwar in Höhe der banküblichen Zinsen.

Rücksendungen dürfen erst nach Erteilung der Gutschriftsanzeige durch uns verrechnet werden. Anderweitige Abzüge werden nicht anerkannt und in jedem Falle nachgefordert. Ebenso werden Differenzen aus Zahlungen ungeachtet des Entstehungsgrundes von uns nachgefordert. Berechtigte Nachlässe werden mit Gutschriftsanzeige ausdrücklich anerkannt.

 

6. Zahlungsverzug:

Bei Zahlungsverzug behalten wir uns vor, Verzugszinsen in Höhe der banküblichen  Zinsen zu berechnen. Kommt der Käufer mit einer fälligen Zahlung in Verzug oder tritt in den Vermögensverhältnissen des Käufers eine Verschlechterung ein, so ist der Verkäufer berechtigt, von weiteren Lieferungen zurückzutreten oder Vorkasse oder Sicherheit zu verlangen, ohne daß es einer vorherigen Fristsetzung bedarf. Darüber

hinaus ist der Verkäufer berechtigt, sofortige Bezahlung der noch offenstehenden Beträge zu verlangen und zur Sicherung seiner Forderungen alle von ihm vorhandene Ware, auch bereits bezahlte Ware aus früheren Lieferungen, ohne weiteres an sich zu nehmen. Eigene und fremde Wechsel gelten in keinem Falle als Bezahlung.

 7. Erfüllungsort und Gerichtsstand:

Erfüllungsort für Lieferung und Zahlung ist der Sitz des Verkäufers. Ist der Käufer Vollkaufmann, so ist der ausschließliche Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Liefervertrag, einschließlich aller Wechsel- und Scheckansprüche ohne Rücksicht auf die Höhe der Forderungen für beide Teile der Sitz des Verkäufers. Ist der Kaufmann nicht Vollkaufmann, so wird hiermit für das Mahnverfahren der Gerichtsstand München vereinbart.

 

Gebrüder Kessler - München

 

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